Bitte beachten Sie aber vorher, die in Kroatien gültigen Tauchregeln :

1.) Das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Kommunikation hat eine neue Geschäftsordnung für Unterwasseraktivitäten – Tauchen mit Pressluftgeräten – erstellt.

2. ) Diese Geschäftsordnung gilt für Binnenseen und für das territoriale Meer der Republik Kroatien. ( Siehe Gesetzblatt, 47/99,17-5-1999 .)

3. ) Die Bürger der Republik Kroatien sowie auch ausländische Bürger müssen im Besitz eines gültigen Taucherausweises sein.

4. ) Diese Taucherausweise erstellt der kroatischen Tauchsportverband durch seine Beauftragten ( Siehe Adressenliste von 1 bis 99 ).

5. ) Der Taucherausweis gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr, und kostet 100 Kuna ( ca.: 14,00 Euro )